PKV
Mindestbindungsdauern private Krankenversicherung - Produktinformation private Krankenversicherung- Beamtenanwärter PKV- Datenschutzerklärung- Impressum

Mindestbindungsdauern in der privaten Krankenversicherung

Mindestbindungsdauern in der privaten Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung gelten bestimmte Mindestbindungsdauern, die insbesondere von neuen Mitgliedern einzuhalten sind. Diese kann nur noch 1 oder 2 Jahre sein. Vor der VVG-Reform (Überarbeitung des Versicherungsvertragsgesetzes) gab es auch noch 3 Jahre, was aber nicht mehr zulässig ist.

Auch 2 Jahre sind häufig weniger als 2 Jahre, wenn nämlich das erste Teil-Jahr wie ein Ganzes zählt. Die Mindestbindung spielt aber nur eine Rolle, wenn man keine Beitragserhöhung hat, und dennoch einen Anlaß für die Kündigung sieht.

Bei einer Beitragserhöhung (Beitragsanpassung) hat man immer bis zum letzten Tag, bevor die Anpassung wirksam wird, ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dies hat "Vorfahrt", nicht die Mindestbindung.



www.frau-krankenversicherung.de
Krankenversicherung